... mittels erweiterter Abstrichuntersuchung auf Humanes Papillomavirus (HPV)
Das humane Papillomavirus (HPV) ist an der Entstehung von Haut- und Schleimhautveränderungen im Genitalbereich beteiligt, die zur Entwicklung des Gebärmutterhalskrebses führen können.
Dabei unterscheidet man verschiedene Virus-Typen:
Eine Infektion mit HPV kann spontan ausheilen. Ein Risiko zur Entstehung von Gebärmutterhalskrebs besteht jedoch bei andauernder Infektion mit demselben Hochrisiko-HPV-Typ.
HPV wird hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) durch sexuelle Kontakte übertragen. Die meisten HPV-Infektionen lösen zunächst keine Beschwerden aus. Verursacht die Infektion mit HPV eine Erkrankung des Gebärmutterhalses, dann können folgende Symptome auftreten:
Durch die Kombination des herkömmlichen zytologischen Abstriches (PAP-Abstrich) mit einem Test auf Hochrisiko-HPV wird die Erkennungsrate für behandlungsbedürftige Krebsvorstufen und Gebärmutterhalskrebs wesentlich verbessert.
Der Test auf Hochrisiko-HPV wird als Leistung im Rahmen der Krebsvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Daher kann diese Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge nicht als kostenfreie Kassenleistung durchgeführt werden.
Sofern Sie diese Untersuchung wünschen, werden Ihnen die entstehenden Kosten gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Die Ultraschall-Untersuchung der Brust ist unverändert eine sinnvolle Vorsorgeleistung, insbesondere bei jüngeren Frauen oder Patientinnen mit sehr dichtem Drüsengewebe. Die möglichst frühzeitige Erkennung von Brustkrebs und daraus resultierend eine Behandlung im frühen Stadium soll dadurch erreicht werden. Deswegen werden wir Sie auch weiterhin über diese Untersuchungsmethode informieren.
Die Ultraschalluntersuchung der Brust wird als Leistung im Rahmen der Krebsvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Daher kann diese Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge nicht als kostenfreie Kassenleistung durchgeführt werden.
Sofern Sie diese Untersuchung wünschen, werden Ihnen die entstehenden Kosten gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Montag: 8 - 12, 15 - 18 Uhr
Dienstag: 8 - 12 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr
Donnerstag: 8 - 12, 15 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Und nach persönlicher Vereinbarung
Fragen Sie auch nach Frühsprechstunden ab 7:00 Uhr, sowie Spätsprechstunden ab 18:00 Uhr.